Willkommen bei der Medienstelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.
Lesen Sie hier die neusten ESTV-Medienmitteilungen und finden Sie als Journalistin oder Medienschaffender schnell eine Ansprechperson für Ihre Medienanfrage. Für Medieninformationen des Eidgenössischen Finanzdepartements zum Thema Steuern, wählen Sie bitte Medienmitteilungen des EFD.
Die Kommunikation ESTV unterstützt Medienschaffende mit Medieninformationen im Steuerbereich auf Bundesebene. Aufgrund des Steuergeheimnisses oder aufgrund von internationalen Abkommen unterliegen Medienauskünfte gewissen Restriktionen:
Medienanfragen zu konkreten Steuerfällen können nur allgemein beantwortet werden, damit aufgrund des Steuergeheimnisses keine Rückschlüsse auf konkrete Fälle möglich sind.
Medienanfragen zu konkreten Fällen von internationaler Steueramtshilfe unterliegen der Vertraulichkeitsklausel in den Doppelbesteuerungsabkommen und können nur in allgemeiner Form beantwortet werden.
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die New Service Bund Seite zu gelangen und dort die Mitteilungn zu lesen.
Aufgrund der Vertraulichkeitsklausel in den Doppelbesteuerungsabkommen ist es der ESTV untersagt, weitergehende Informationen zu erteilen als jene, die bereits schriftlich veröffentlicht wurden.
Die Amtshilfe ist grundsätzlich vertraulich. Um betroffenen Personen das rechtliche Gehör gewähren zu können, muss die ESTV manchmal die Vertraulichkeit aufheben, so dass diese Personen eine Korrespondenzadresse in der Schweiz nennen können. Dorthin kann die ESTV anschliessend z. B. eine Schlussverfügung senden, die vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden kann.
Aufgrund der Vertraulichkeitsklausel in den Doppelbesteuerungsabkommen ist es der ESTV untersagt, weitergehende Informationen zu erteilen als jene, die bereits schriftlich veröffentlicht wurden.
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